Dieser Fall eignet sich gut für die Besprechung/Simulation von moralischem Stress, ausgelöst durch eine moralisch herausfordernde Situation, sowie der moralischen Prüfung einer sozialberuflichen Entscheidung unter den Bedingungen von moralischem Stress im Rahmen einer didaktischen Fallberatung/Fallbesprechung
Fallbeschreibung:
Sharla arbeitet in einer Einrichtung der niedrigschwelligen, akzeptierenden Drogenhilfe. Mittelpunkt dieser Einrichtung ist ein Kontaktcafé, in dem die Nutzer:innen Zugang zu überlebenssichernden Hilfeleistungen haben. So haben diese die Möglichkeiten, warme Mahlzeiten zu bekommen, ihre Wäsche zu waschen, Grundbedürfnissen der Hygiene nachzukommen, Wundversorgung durch medizinisches Personal zu erhalten und natürlich Kontakt zu Sozialprofessionellen aufzunehmen. Dieser Kontakt reicht von kurzen Fragen und Gesprächen des Alltags bis zu psychosozialen Beratungssettings. Zudem können die Nutzer:innen in den Konsumräumen unter hygienischen und stressfreien Bedingungen ihre mitgebrachten Drogen konsumieren.
Die Einrichtung hat für den Umgang aller anwesenden Menschen miteinander eine Hausordnung verfasst. Diese Hausordnung wird innerhalb der ersten Kontakte mit allen Nutzer:innen besprochen und der gewünschte Rufname wird unter die Hausordnung notiert. Diese Notiz wird wie eine Unterschrift auf einem Vertrag gewertet und kommt es dann zu einem Verstoß gegen die Hausordnung, folgen Sanktionen in Form von Hausverboten. Hausverbote beinhalten sowohl das Fernbleiben des Geländes als auch die Nicht-Leistung aller angebotenen Hilfen.
Für die ausgesprochenen Hausverbote existiert keine Richtlinie im Sinne einer Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Die Mitarbeitenden (Sozialprofessionelle, Pflegefachpersonen und studentische Hilfskräfte) beziehen sich bei kleiner eingestuften Verstößen auf vergleichbare Situationen und sprechen dann bereits in dem Moment ein Hausverbot aus. Bei Unsicherheiten seitens der Mitarbeitenden wird in der Abschlussrunde oder in der wöchentlich stattfindenden Teambesprechung eine adäquate Sanktion gemeinschaftlich verhandelt.
Im Folgenden geht es um den Verstoß von Heiko gegen den Absatz der Hausordnung „Androhung und Anwendung von Gewalt sind verboten“. Heiko kam auf das Gelände der Einrichtung und näherte sich gezielt Marc, der auf dem Boden hockte. Heiko trat Marc ins Gesicht. Durch das Eingreifen Sozialprofessioneller und anderer Nutzer:innen, konnte die Situation schnell aufgelöst werden. Heiko berichtet, dass er diese gewalttätige Handlung als notwendig empfinde, weil Marc seine Freundin ‚abgezogen‘ habe. Die Sozialprofessionellen, die sich dieser Situation angenommen hatten, haben Heiko aufgrund eines Verstoßes gegen die Hausordnung sofort des Hofes verwiesen und ihm mitgeteilt, dass sie den Umfang des Hausverbotes noch nicht einschätzen können und der Zeitraum des Hausverbotes nach der nächsten Teambesprechung mit ihm besprochen wird. Heiko zeigte sich einsichtig und verließ sofort das Gelände. In der Teambesprechung wurde die Handlung von Heiko als schwere Gewalttat und somit großer Verstoß gegen die Hausordnung eingestuft. Zudem wurde berücksichtigt, dass die Gewaltbereitschaft vieler Nutzer:innen durch die neue Corona bedingte Situation gestiegen sei, und man Gewalthandlungen im Moment höher als gewohnt bestrafen sollte, um die Nichttoleranz von Gewalt seitens der Einrichtung zu verdeutlichen. Das Team einigte sich auf ein Hausverbot von drei Monaten. Vergleichbare Verstöße, wurden in der Vergangenheit mit einem Monat Hausverbot sanktioniert, was in Sharla ein Ungerechtigkeitsgefühl auslöste.
Fragestellung, durch die eine Beschäftigung mit dem Fall angeregt werden soll:
Angesichts der Ausweitung des Hausverbotes für Heiko und des einhergehenden Ungerechtigkeitsgefühls von Sharla stellt sich die Frage, ob dieses moralisch angemessen ist.
Didaktische Eignung des Falles:
Der Fall könnte sich insbesondere für eine moralische Prüfung von Handlungen mittels der vier medizinethischen Prinzipien eignen. Darüber hinaus könnte der Fall den Ausgangspunkt für eine fachliche Diskussion über die Legitimität institutioneller Normen, hier die Entscheidung über ein Hausverbot, bilden. Es stellen sich durch den Fall auch Fragen des Umgangs mit starken moralischen Gefühlen (Ungerechtigkeitsgefühl, ggf. Wut und Empörung) angesichts beruflicher Verpflichtungen (insb. Fürsorge, Nichtschaden, Gerechtigkeit).
Soll die Reflexion rechtliche Aspekte umfassen, sind Kenntnisse über eine Anzeigepflicht der Professionellen in Bezug auf die Körperverletzung von Heiko gegenüber Marc hilfreich. Ergänzend helfen Kenntnisse über die Strukturen der niedrigschwelligen Suchthilfe und ihre Adressat:innen.
Personen, die von diesem Unterricht profitieren können, sind in Aus- und Weiterbildung in der Sozialen Arbeit sowie der Pflege.
Mögliche Lernziele:
– Förderung der Wahrnehmung der ethischen Dimension des professionellen Handelns
– Förderung der Reflexion von moralischen Gefühlen (insb. Ungerechtigkeitsgefühl, Wut, Empörung) mit Blick auf ethische Anforderungen an das professionelle Handeln
– Förderung der Urteilsfähigkeit mit Blick auf ethische Anforderungen an das professionelle Handeln
–> Umgang mit ethischen Konflikten und fallbezogene Abwägung von professionellen Verpflichtungen und ethischen Begründungen
Hintergrund:
Realer Fall aus Ethik in der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit
Danksagung:
An eine Studentin, welche mir den Fall als Fallspenderin zur Verfügung stellte
Zitiervorschlag:
Eine Fallbeschreibung von Michael Leupold / Quelle: Toolbox AG ethik learning / https://www.medizinethiklehre.de/fallbesprechung/gerechter-umgang-mit-sanktionen/ / Lizenz: CC BY-NC 4.0 (Creative Commons Lizenz Namensnennung-nicht kommerziell- 4.0- international, URL: https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/legalcode.de)
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