Die sieben Schritte der strukturierten Falldiskussion von Marckmann und Heinrich (2001) eignen sich
dazu, um gemeinsam mit Studierenden/Teilnehmenden konkrete Fallbeispiele aus der klinischen
Praxis zu analysieren. Ziel ist es, sich rational und kognitiv-argumentativ mit ethischen Konfliktfällen
aus der klinischen Praxis auseinanderzusetzen. Die Falldiskussion wird hierbei an Hand von sieben
aufeinander aufbauenden Fragestellungen strukturiert. Obwohl die Methode vornehmlich für die
Bearbeitung ethischer Konfliktfälle aus der ärztlichen Praxis entwickelt wurde, lässt sie sich auch auf
Fallbeispiele aus anderen Kontexten und auf weitere Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen
übertragen (Marckmann/Heinrich 2001, S. 16). Die Leitfragen sind in der Vorbereitung dann
entsprechend anzupassen.
Die Fallanalyse sollte mit einer Sammlung und detaillierten Beschreibung der für die ethische Analyse
relevanten Fakten beginnen (Schritt 1). Anschließend folgt eine ethische Analyse der Verpflichtungen
gegenüber dem/der Patientin, bzw. der unmittelbar von der Fallgeschichte betroffenen Person
(Schritt 2). Im Schritt 3 sollen die Verpflichtungen gegenüber Dritten, nicht unmittelbar in die
Fallgeschichte involvierten Personen analysiert werden (z.B. Angehörige, andere Patientinnen,
Institutionen usw.). Im Schritt 4 gilt es herauszuarbeiten, inwiefern die in Schritt 2 und 3 analysierten
Verpflichtungen miteinander konfligieren (d.h. ein genuiner ethischer Konflikt vorliegt) oder aber
konvergieren (d.h. der scheinbare Konflikt mittels der ethischen Analyse aufgelöst werden kann). In
diesem Schritt soll eine wohlbegründete ethische Empfehlung für eine der unter Schritt 2
herausgearbeiteten Handlungsalternativen erarbeitet werden. Im darauffolgenden Schritt 5 sollen
nochmal die wesentlichen Einwände gegen die (in Schritt 4) gewählte Handlungsoption erarbeitet und
geprüft werden. Hierdurch soll eine kritische Selbstreflexion angeregt werden. In Schritt 6 sollen
Maßnahmen erarbeitet werden, die das Auftreten des ethischen Konfliktes hätten verhindern können.
Der Abschluss der Falldiskussion stellt die systematische Vertiefung des Konfliktes dar (Schritt 7).
Hierbei soll der ethische Grundkonflikt lösgelöst vom Einzelfall formuliert und analysiert werden
(Marckmann/Heinrich 2001, S.16).
Voraussetzung für die Durchführung der Falldiskussion ist entsprechend das Vorliegen eines geeigneten
Fallbeispiels, das entweder von den Lehrenden vorbereitet, oder von den
Studierenden/Teilnehmenden selbst mitgebracht und entsprechend vorbereitet werden muss, um
sicherzustellen, dass alle für Schritt 1 erforderlichen Informationen vorliegen.
Eine detaillierte Beschreibung findet sich in:
Marckmann G, Heinrich V 2001. In sieben Schritten zur Problemlösung. Die strukturierte Fallanalyse
im Ethikunterricht. Ethik & Unterricht 4 (1), S. 16-20.
Im Folgenden werden auf der Grundlage von Marckmann und Heinrich (2001, S. 17-20) die sieben
Schritte mit ihren entsprechenden Leitfragen paraphrasierend zusammengefasst.
Schritt 1: Was sind die wesentlichen medizinischen, pflegerischen, therapeutischen,
sozialen Aspekte des Falles?
a) Welche für die ethische Fragestellung relevanten Informationen über dendie
Patienten/Patientin bzw. unmittelbar von der Entscheidungsfindung betroffene Person
liegen vor?
b) Welche (Be)Handlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
c) Wie sind die Chancen und Risiken der einzelnen (Be)Handlungsalternativen zu bewerten?
In Schritt 1 können auch Informationen über das soziale Umfeld, Beziehungen desder Patientin,
pflegerische und therapeutische Aspekte und Handlungsoptionen ebenso von Relevanz sein, wie
medizinische Fakten (vgl. Ärztinnen-Zentriertheit des ursprünglichen Modelles).
Schritt 2: Welche Verpflichtungen bestehen gegenüber demder Patientin/der
unmittelbar betroffenen Person?
Bei der Sammlung und Analyse der Verpflichtungen gegenüber demder Patientin/bzw. der
unmittelbar betroffenen Person, ist die Orientierung an grundlegenden, für den Handlungskontext
relevanten ethischen Prinzipien hilfreich. Handelt es um ein Fallbeispiel aus der Versorgung von
Patientinnen, bietet sich die Orientierung an den Prinzipien der Autonomie, des Wohltuns und
Nicht-Schadens an:
– Prinzip der Autonomie: Verpflichtung den (geäußerten, schriftlich festgehaltenen,
gemutmaßten) Willen der betroffenen Person (z.B. Patientin) zu respektieren
– Prinzip des Wohltuns: Verpflichtung das Wohl desder Patientin zu fördern
– Prinzip des Nicht-Schadens: Verpflichtung, demder Patientin nicht zu schaden und keinen
Zwang auszuüben
Zu stellende Fragen, die sich aus diesen Prinzipien ergeben
a) Welche (Be)Handlungsoption entspricht am ehesten dem Willen desder Patientin/der
unmittelbar betroffenen Person?
– Auf welcher Grundlage werden die Präferenzen desder Patientin/der unmittelbar
betroffenen Person im vorliegenden Fall bestimmt? Liegen
mündliche/schriftliche/indirekte, konkrete/vage Äußerungen seitens desder
Patientin/der unmittelbar betroffenen Person vor? Lassen sich die Anhaltspunkte zu
dem Willen/den Präferenzen auf die vorliegende Situation übertragen?
– Wie kann demder Patientin/unmittelbar betroffenen Person eventuell geholfen
werden, die eigenen Präferenzen zu klären und auf die einzelnen (Be)Handlungsoptionen
anzuwenden?
b) Welche (Be)Handlungsoption fördert am ehesten das Wohl desder Patientin/der
unmittelbar betroffenen Person?
– Welche Ziele können mit den einzelnen (Be)Handlungsoptionen realisiert werden?
– Welche Ziele sollten Vorrang haben, wenn nicht alle erreichbar sind?
– Mit welcher (Be)Handlungsoption lassen sich die realisierbaren Ziele am besten
erreichen?
c) Welche (Be)Handlungsoption birgt das größte Risiko eines Schadens für dendie
Patientin/ die unmittelbar betroffene Person oder ist am ehesten mit der Ausübung von
Zwang verbunden?
Schritt 3: Welche Verpflichtungen bestehen gegenüber Dritten?
Je nach Kontext und Fallbeispiel sind in diesem Schritt unterschiedliche Personen(gruppen) von
Relevanz, z.B.
a) Verpflichtungen gegenüber Familienmitgliedern
b) Verpflichtungen gegenüber anderen Patientinnen/Personen(gruppen)
c) Verpflichtungen gegenüber der Institution/Krankenversicherung/Gesellschaft
Schritt 4: Konvergieren die Verpflichtungen oder stehen sie im Konflikt miteinander?
Die vergleichende Betrachtung der identifizierten Verpflichtungen kann Folgendes ergeben:
a) Die vornehmlich in Schritt 2, aber auch in Schritt 3 herausgearbeiteten Verpflichtungen
konvergieren, d.h. legen aus ethischer Sicht alle die gleiche (Be)Handlungsoption nahe.
Entgegen des ersten Anscheins liegt demnach kein genuiner ethischer Konflikt vor.
b) Insbesondere die in Schritt 2 und ggf. auch in Schritt 3 identifizierten Verpflichtungen stehen
im Konflikt miteinander, sprechen also jeweils für eine andere (Be)Handlungsoption. In
diesem Fall sollte nochmal überprüft werden, ob in Schritt 2 wirklich alle denkbaren
Handlungsalternativen identifiziert wurden. Lässt sich der Konflikt nicht auf diese Weise
lösen, muss eine ethisch begründete Abwägung der Verpflichtungen vorgenommen werden
und die ethischen Gründe für die Wahl einer bestimmten (Be)Handlungsoption genannt
werden.
Am Ende von Schritt 4 steht demnach die ethische begründete Empfehlung einer der unter Schritt 2
aufgeführten (Be)Handlungsoptionen.
Schritt 5: Worin besteht der stärkste Einwand gegen die ausgewählte
(Be)Handlungsoption? Wie kann diesem Einwand begegnet werden?
Mit der Identifikation des stärksten Einwandes gegen die in Schritt 4 gewählten (Be)Handlungsoption
soll eine kritische Selbstreflexion angeregt werden und ggf. die Schwächen und Unzulänglichkeiten
der eigenen Argumentation identifiziert werden.
Schritt 6: Wie hätte der ethische Konflikt verhindert werden können?
In diesem Schritt soll reflektiert werden, wie der ethische Konflikt ggf. hätte verhindert werden
können. Dies eröffnet die Möglichkeit, für ähnliche Fälle zukünftig Absprachen oder Vorkehrungen zu
treffen.
Schritt 7: Ethische Systematisierung und Vertiefung des Konflikts
– Zusammenfassung des ethischen Grundproblems losgelöst vom konkreten Fall
– Dies soll die Möglichkeit eröffnen, die gewonnen Einsichten auf andere, ähnlich gelagerte
Konfliktsituationen zu übertragen und ggf. allgemeine Empfehlungen für den Umgang mit
ähnlichen Konfliktsituationen zu erarbeiten
Zitiervorschlag:
Ein Lehrkonzept von Nadia Primc „Sieben Schritte der strukturierten Falldiskussion (Marckmann/Heinrich 2001)“ basierend auf: Marckmann G, Heinrich V 2001. „In sieben Schritten zur Problemlösung. Die strukturierte Fallanalyse
im Ethikunterricht“. Ethik & Unterricht 4 (1), S. 16-20./ Quelle: Toolbox AG ethik learning / https://www.medizinethiklehre.de/lehrkonzept/sieben-schritte-der-strukturierten-falldiskussion-marckmann-heinrich-2001/ Lizenz: CC BY-NC 4.0 (Creative Commons Lizenz Namensnennung-nicht kommerziell- 4.0- international, URL: https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/legalcode.de) Haftungsausschluss gemäß Abschnitt 5 der CC-Lizenz BY-NC 4.0
