Handreichung Fallspende

Im Fallrepositorium der AG ethik learning (AEM) werden Fallbeschreibungen veröffentlicht, die bei Nennung der Quelle ohne Copyright-Einschränkung von Dozierenden für die Ethik-Lehre in genutzt, verändert und wieder veröffentlicht werden dürfen (Creative Commons). Die Fälle wurden durch Fallspenden zur Verfügung gestellt und im Rahmen eines Peer Review Verfahrens fachlich geprüft.

Diese Handreichung enthält Hinweise für die Fallspende sowie für die Fallnutzung. Sie soll interessierten Personen Orientierung geben, um Fallbeschreibungen veröffentlichen und die Chancen und Grenzen der Nutzung von Fällen in diesem Repositorium bewerten zu können.

Bitte lesen Sie zunächst unsere Hinweise zur Fallspende aufmerksam durch, bevor Sie einen Fall für das Fallrepositorium der AG ethik learning spenden. Sie sind folgendermaßen gegliedert:

  1. Fallauswahl
  2. Ethik der Fallspende
  3. Hinweise zur Bereitstellung einer Fallbeschreibung

Wir suchen Fallbeispiele, die das (professionelle) Handeln im Umgang mit Gesundheit und Krankheit thematisieren. Mit Fällen bezeichnen wir Situationsbeschreibungen, in denen moralische Unsicherheit, ein moralischer Konflikt, ein moralisches Dilemma oder moralisch fragwürdiges Handeln sichtbar gemacht werden kann. Es sollen Situationen beschrieben werden, in denen Entscheidungen getroffen werden müssen. Die Situationsbeschreibungen sollen alle relevanten Fakten beinhalten, die notwendig sind, um eine ethische Reflexion anregen und sich ein moralisches Urteil bilden zu können.

Wir sammeln Fälle aus verschiedenen Bereichen der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Menschen, die beruflich im Gesundheitswesen agieren (wollen). Dies beinhaltet zum Beispiel Fälle, die moralisches Handeln im direkten oder indirekten Umgang mit hilfesuchenden Menschen thematisieren, in denen das (kollektive) moralische Handeln von Forschenden sichtbar gemacht wird sowie Fälle, in denen Public-Health-Maßnahmen beschrieben werden. Die beschriebenen Situationen müssen nicht authentisch erlebt worden sein. Es genügt, wenn die Texte realistische Situationen beschreiben, wobei sie auch konstruiert und nicht tatsächlich erlebt sein können.

Die Herstellung guter Lehrmaterialien ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die folgenden Werte sollen Fallspenden für das Fallrepositorium anleiten und dienen als Grundlage der Prüfung: Schutz der Persönlichkeitsrechte der Fallbeteiligten (Anonymisierung), sachliche Darstellung der Fallgeschichte (sprachliche Darstellung), Aktualität der Fallbeschreibung (fachliche Korrektheit), Urheberrechtsschutz (Rechteklärung, Rechteeinräumung und Rechtegarantie durch alle beteiligten Autor*innen, ggf. korrekte Quellenangaben) und Einverständnis in die Fallveröffentlichung (Prüfung der Einverständniserklärung).

Das Fallrepositorium wird von einem Peer-Review-Verfahren begleitet. Reviewer*innen sind in der Regel Mitglieder der AG ethik learning, die über ausgewiesene Erfahrung in dem Lehrkontext verfügen, für den der Fall eingereicht wurde. Sie prüfen, ob die ethischen Grundsätze gewahrt sind. Die Redaktionsgruppe unterstützt die korrespondierenden Autor*innen bei der Einhaltung der ethischen Normen, jedoch ist eine abschließende Überprüfung durch die Redaktionsgruppe faktisch nicht möglich. Sie ist insbesondere auf die wahrheitsgemäßen Angaben der Einreichenden bzgl. der bestehenden und ggf. eingeräumten Rechte Dritter (wie Ko-Autor*innen, anderer Rechteinhabende) sowie auf korrekte Quellenangaben angewiesen.

Schutz der Persönlichkeitsrechte und Prüfung der Anonymisierung der Fallgeschichte

Beruhen die Fallgeschichten auf realen Begebenheiten, ist eine sorgfältige Anonymisierung der beteiligten Personen, Orte und anderer relevanter Merkmale notwendig, um die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Personen zu wahren. Durch Anonymisierung soll die Identifizierbarkeit der Beteiligten verhindert werden. 

Manchmal kann eine Veränderung von Fakten notwendig sein, um die Identifizierbarkeit von Personen zu verhindern oder zu erschweren. Dabei sind Maßnahmen der Vergröberung und der Verfremdung bzw. Pseudonymisierung von Merkmalen zu empfehlen. Eine Vergröberung bedeutet zum Beispiel, ein Merkmal zu verallgemeinern. Eine Verfremdung bedeutet zum Beispiel, den Namen, das Alter oder das Geschlecht zu verändern. So wird z.B. aus Christian Thomas, oder aus Friseurin Kosmetikerin. Das ist natürlich nur dann zweckdienlich, wenn die veränderten Merkmale nicht entscheidend für die Urteilsfindung sind.

Sachliche Darstellung und sprachliche Prüfung der Fallgeschichte

Die Fallgeschichte sollte möglichst sachlich dargestellt werden, ohne Bewertungen von Handlungen oder Handelnden vorwegzunehmen. Sie sollte unter Verwendung von gendergerechter Sprache geschrieben sein. Bei der Wortwahl sollte darauf geachtet werden, respektvolle und im Sinne der Betroffenen formulierte Personenbezeichnungen zu wählen. Dabei sollten Begriffe vermieden werden, die von Angehörigen der jeweiligen Gruppe als verletzend oder herabsetzend empfunden werden.

Ein Beispiel wäre anstatt von „mongoloiden Kindern“ von Kindern mit Trisomie 21 oder Down Syndrom zu sprechen.

Fachliche Qualität der Darstellung

Die Fallgeschichten sollen keine fachlichen Fehler beinhalten und in der gegenwärtigen Ethik-Lehre in einem europäischen Industrieland als realistisch betrachtet werden. Die Maßnahmen und Handlungen, die in der Fallgeschichte thematisiert werden, sollen auch aktuell zum Einsatz gebracht werden.

Wenn aber der Zweck der Lehre sein soll, Fallbeispiele aus anderen Ländern oder aus der Vergangenheit zu betrachten, in denen andere Behandlungsstandards gelten bzw. gegolten haben, ist das auch zulässig, wenn der besondere Kontext, in dem die Fälle betrachtet werden sollen, mit erläutert wird.

Eine fachliche Prüfung und Weiterentwicklung von Fallbeschreibungen findet im Austausch zwischen den Spendenden und der Redaktionsgruppe statt.

Urheberrechtsschutz und Plagiatsprüfung

Veröffentlichte Fallbeschreibungen zum Beispiel in Fachpublikationen oder digital zugänglich Medien (z.B. Webseiten) unterliegen in der Regel einem Urheberrechtsschutz. Wollen Sie zum Beispiel Fallbeschreibungen übernehmen, die schon in Fachpublikationen oder digital zugänglichen Medien (z.B. Webseiten) veröffentlicht wurden, ist eine wörtliche Übernahme in der Fallspende nur erlaubt, wenn Sie persönlich alleinige*r Autor*in sind (oder eine entsprechende Einwilligung aller Autor*innen vorliegt) und keinen Dritten (Verlag, Herausgebende, Verwertungsgesellschaft o.ä.) entgegenstehende Rechte (z.B. exklusiv) eingeräumt wurden.

In jedem Fall müssen Einreichende vor Freigabe einer Fallspende für die Toolbox prüfen, ob sie über das Recht zur Veröffentlichung verfügen und zur Rechteeinräumung unter der Creative Commons-Lizenz CC BY-NC 4.0 befugt sind. Die korrespondierenden Autor*innen sind verpflichtet, korrekte Angaben zur Urheberschaft zu machen, d.h. sie sichern zu, dass sie zur Rechteeinräumung in dem angegebenen Umfang befugt sind und dieser Lizenzerteilung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Sie stimmen damit einer Prüfung zu, die ggf. zu einer Überarbeitung der Falldarstellung führen könnte. Am Ende stimmen Sie erneut der Veröffentlichung zu.

Der urheberrechtliche Schutz besteht in der Regel für die konkrete textliche Fassung einer Fallbeschreibung sowie ggf. für eingebundene Fotos, Grafiken oder Bilder. Die zugrunde liegenden Ereignisse eines realen Falles sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Eine Nacherzählung authentischer Fallbeschreibungen in eigenen Worten kann unter Umständen zulässig sein, wenn ein ausreichender inhaltlicher und sprachlicher Abstand zum Originaltext besteht. Im Zweifelsfall ist dies von Einreichenden sorgfältig zu prüfen. Bei fiktiven Fallbeispielen kann ausnahmsweise auch schon die Übernahme der darin beschriebenen Situation, Handlungen und Charaktere Urheberrechte verletzen. Dies ist im Zweifel stets im Einzelfall von dem*der korrespondierenden Autor*in zu prüfen. Auch eine Verfremdung von Fallbeschreibungen ist möglich, um beispielsweise Fallgeschichten zu vereinfachen oder auf eine Entscheidungssituation zuzuspitzen. Beruhen Fallbeschreibungen auf veröffentlichten Fällen, müssen immer die Quelle und Autor*in dieser früheren Veröffentlichung angegeben werden.

An einer Fallspende können verschiedene Personen beteiligt sein. Wir definieren zunächst die Rollen, in denen sie beteiligt sein können und geben dann an, wer welches Einverständnis geben muss, um die Veröffentlichung eines Textes zu autorisieren.  

Protagonist*in 

Protagonist*innen sind Personen, deren Handeln in der Fallbeschreibung im Mittelpunkt steht. Sie können zum Beispiel diejenige sein, aus deren Perspektive eine Situation beschrieben wird, in der z.B. moralische Unsicherheit, ein moralischer Konflikt, ein moralisches Dilemma oder ein moralisches Handeln in Frage steht. In einer Fallbeschreibung kann es mehrere Protagonist*innen geben (z.B., wenn eine interprofessionelle Zusammenarbeit oder das Handeln einer Familie beschrieben wird). Neben den Protagonist*innen können weitere Beteiligte vorkommen. Darüber hinaus kann auch das Handeln von Kollektiven oder Institutionen beschrieben werden, die implizit oder explizit mehrere Personen betreffen. Eine Ethikkommission oder ein Ethikkomitee wäre z.B. ein handelndes Kollektiv, dessen Entscheidung in Frage stehen könnte.

Sofern Fälle rein fiktiv sind oder Protagonist*innen derart anonymisiert wurden, dass ihre Erkennbarkeit ausgeschlossen ist, ist ihr Einverständnis (oder das Einverständnis der Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter) nicht erforderlich. Auch Angehörige von verstorbenen Protagonist*innen können noch berechtigte Interessen an der Anonymität im Zusammenhang mit intimen oder ehrenrührigen Äußerungen haben, wenn diese die Würde von Verstorbenen beeinträchtigen. Im Zweifel ist für eine ausreichende Anonymisierung seitens der korrespondieren Autor*innen Sorge zu tragen. Auch andere Beteiligte dürfen nicht erkennbar sein, für sie gilt der Schutz ihrer personenbezogenen Daten und Persönlichkeitsrechte gleichermaßen, z.B. involvierte Ärzt*innen; Pflegepersonal.

Korrespondierende*r Autor*in

Korrespondierende Autor*innen sind Personen, die Fallbeschreibungen für das Fallrepositorium der Toolbox einreichen. Sie müssen die Fallbeschreibung persönlich verfasst haben und versichern mit der Einreichung, dass sie keine fremden Texte oder Fallbeschreibungen verwendet haben oder, dass sie die Fallbeschreibung ausdrücklich mit Einwilligung und unter Angabe aller (Ko-)Autor*innen eingereicht haben. Der*Die korrespondierende Autor*in ist zentrale*r Ansprechpartner*in für Rückfragen zur Fallbeschreibung. In der Einreichphase sind sie die Kontaktpersonen für die AG ethik learning (AEM) und beantworten Fragen zum Fall. Sie müssen als Urhebende in die Nutzung einwilligen und die Rechtefreiheit ggf. anderer Autor*innen oder Rechteinhaber zusichern.

Einverständniserklärung

Mit der Einreichung einer Fallbeschreibung bestätigen die korrespondierenden Autor*innen, dass sie persönlich zur Einräumung der erforderlichen Rechte befugt sind und der Veröffentlichung unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC 4.0 zugestimmt haben. Sie räumen der AG ethik learning als Betreiberin der Toolbox ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht zur Weitergabe der Inhalte an Dritte unter den Bedingungen der genannten Lizenz ein. Sie garantieren, dass keine Rechte Dritter der Rechteeinräumung entgegenstehen; darunter fällt insbesondere die Freiheit von Rechten anderer Autor*innen sowie dass keine exklusive Rechteeinräumung an Dritte oder in Wahrnehmungsverträgen mit Verwertungsgesellschaften entgegensteht. Sie bestätigen außerdem, dass sie die Lizenzbedingungen  sowie die Nutzungsbedingungen der Toolbox zur Kenntnis genommen haben und als verbindlich anerkennen. Sie sind damit einverstanden, dass die Fallbeschreibung fachlich geprüft, ggf. überarbeitet und anschließend unverändert oder in veränderter Form in der Toolbox veröffentlicht wird.

Name und Kontaktadresse des*der korrespondierenden Autor*in sowie Namen der Ko-Autor*innen werden standardmäßig mit der Fallbeschreibung veröffentlicht. Auf ausdrücklichen Wunsch ist auch eine Veröffentlichung ohne namentliche und kontaktbezogene Nennung möglich. In diesem Fall wird lediglich vermerkt, dass der AG ethik learning die Identität der einreichenden Person bekannt ist.

Für die Ausführlichkeit und Länge der Fallbeschreibungen gibt es keine strikten Vorgaben. Je nachdem, in welchem Lehrkontext Fälle eingesetzt werden, können ausführliche Fallvignetten oder kurze Fallskizzen sinnvoll zum Einsatz gebracht werden, ein Umfang zwischen vier Sätzen und mehreren Seiten ist denkbar. Wichtig ist, dass Autor*innen didaktische Hinweise für den Einsatz ihrer Fallbeschreibung übermitteln.

Folgende Fallbeschreibungen entsprechen nicht den Anforderungen, um im Fallrepositorium der AG ethik learning veröffentlicht zu werden:

  • Fallbeschreibungen, bei denen keine Anonymisierung der Fallprotagonist*innen möglich ist (z.B. identifizierbare Fälle, in denen prominente oder einzigartige Personen bzw. Maßnahmen beschrieben werden), sofern keine ausdrückliche Einwilligung der von ihr betroffenen Personen vorliegt,
  • Fallbeschreibungen, die für die beschriebenen Personen oder Gruppen verletzend sein könnten,
  • veraltete Fallbeschreibungen, die Rollen, Maßnahmen und Techniken beschreiben, die nicht mehr im Einsatz sind, wenn der Kontext nicht mit dargeboten wird, und,
  • Fallbeschreibungen, bei denen der*die korrespondiere Autor*in nicht über das Recht zur Veröffentlichung unter den hier beschriebenen Bedingungen verfügt, die einem bereits von Autor*innen veröffentlichten Text zu ähnlich sind oder nacherzählte Fallbeschreibungen ohne Quellenangaben.

Sollte ein Verstoß gegen ethische Grundsätze vorliegen, behält sich die AG ethik learning vor, Fallveröffentlichungen zurückzuziehen.

Sollten Dritte Ansprüche bzgl. veröffentlichter Fälle geltend machen und/oder eigene Rechte daran behaupten, ist die AG ethik learning nach eigenem Ermessen ebenfalls berechtigt, die Fallveröffentlichung jederzeit zurückzuziehen, unabhängig davon, ob tatsächlich die behaupteten Ansprüche oder Rechte Dritter bestehen.

Hinweise zur Fallnutzung

Die Nutzung der Fälle steht allen offen und ist frei. Sofern keine kommerzielle Nutzung erfolgt, dürfen Fallbeispiele geändert, vereinfacht oder komplexer gemacht werden. Sie dürfen auch an anderer Stelle veröffentlicht werden, sofern die Quellenangabe referenziert wird (siehe CC BY-NC 4.0).

Zitiervorschlag:

Beispiel Zitation Fallbeschreibung:

Eine Fallbeschreibung von Nina Müller und Oskar Maier basierend auf einer Fallbeschreibung von Sonja Haller aus dem Artikel „Anonym“ in Zeitschrift Ethik im Gesundheitswesen 2002, S. 233 / Quelle: Toolbox AG ethik learning / https://www.medizinethiklehre.de/fallbesprechung/Ethik der Entscheidung / Lizenz: CC BY-NC 4.0 (Creative Commons Lizenz Namensnennung-nicht kommerziell- 4.0- international, URL: https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/legalcode.de) Haftungsausschluss gemäß Abschnitt 5 der CC-Lizenz BY-NC 4.0

Feedback

Die AG ethik learning ist an Rückmeldungen zum Fallrepositorium insgesamt interessiert. Wenn Sie unser Angebot schätzen oder Verbesserungspotentiale aufzeigen wollen, melden Sie sich bitte per Email (ethik-learning@aem-online.de) oder Kontaktformular bei uns.

Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Engagement für die Ethik-Lehre in Gesundheitsberufen und -fächern!

Das Redaktionsteam des Fallrepositoriums der AG ethik learning
(Tobias Eichinger, Alexander Harbst, Clemens Heyder, Kathrin Knochel, Henriette Krug, Katja Kühlmeyer, Michael Leupold und Nadia Primc)